Maskenpflicht und Termin für die Besucher:innen des Rathauses
17.01.2022

Die Gemeinde Stockstadt am Rhein macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und ordnet über den 2. April 2022 hinaus die Maskenpflicht für alle öffentliche Einrichtungen der Gemeinde an. Dies betrifft u.a. das Rathaus, die Kindertagesstätte und die Trauerhalle. Die Maskenpflicht endet zum 29. Mai. Ab dem 30. Mai wird das tragen einer Maske empfohlen.
Grundsätzlich bleibt das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen, wobei die Möglichkeit besteht, telefonisch einen Termin mit den einzelnen Fachdiensten zu vereinbaren. Für das Bürgerbüro können Termine hier über die Homepage (siehe Schaltfläche oben rechts!) gebucht werden.
Die allgemein geltenden Hygienevorgaben sind zu beachten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Stockstadt am Rhein
gez. Raschel, Bürgermeister