3-G-Regel auch für die Besucher:innen des Rathauses in Stockstadt am Rhein
17.01.2022

Besucher:innen mit Terminen, die die Gemeinde betreten möchten, müssen ab sofort und bis auf Weiteres einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Als Testnachweis dienen ausschließlich Zertifikate von offiziellen Teststellen (sog. Bürgertests), die nicht älter als 24 Stunden oder Nachweise über durchgeführte PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Die Regelungen gelten nicht für Kinder unter sechs Jahren.
Die entsprechenden Nachweise sind den Mitarbeiter:innen der Gemeinde im Eingangsbereich (Zentrale) vorzuzeigen.
Grundsätzlich bleibt das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen, wobei die Möglichkeit besteht, telefonisch einen Termin mit den einzelnen Fachdiensten zu vereinbaren. Für das Bürgerbüro können Termine über die Schaltfläche hier oben rechts auch online gebucht werden.
Neben der Vorlage des 3-G-Nachweises sind die allgemein geltenden Hygienevorgaben, wie zum Beispiel das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer FFP2-Maske zu beachten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Stockstadt am Rhein
gez. Raschel, Bürgermeister