Auslegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Stockstadt am Rhein
18.02.2021
Auslegung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021der Gemeinde Stockstadt am Rhein
Die am 18. Dezember 2020 beschlossene Haushaltssatzung wurde in den Biebesheimer und Stockstädter Nachrichten am 19.02.2021 öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 4 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 12. Februar 2021 durch den Landrat des Kreises Groß-Gerau, Herrn Thomas Will erteilt.
Per Gesetz ist der genehmigte Haushalt öffentlich auszulegen. In Zeiten der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diese Auslegung des Haushaltsplanes durch die Veröffentlichung auf der Homepage der Kommune zu ersetzen. Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch und legen hiermit den Haushaltsplan 2021 aus.