Die Gemeindeverwaltung wird ab dem 13.02.2023 vormittags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Nachmittags ist ein Besuch für die Bürgerinnen und Bürger nur nach individueller Terminvereinbarung mit der Fachabteilung möglich.
Für das Bürgerbüro gilt auch weiterhin die Regelung, dass ein Besuch während der Öffnungszeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann.
Wer ist, wo, wann und unter welchen Voraussetzungen zuständig.
Der Hessen-Finder ist der zentrale Zuständigkeitsfinder der hessischen Landesverwaltung
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