Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine
29.03.2022
Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
Ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen die vor dem 24.02.22 in der Ukraine lebten, sowie Drittstaatenangehörigen oder Staatenlosen und ihren Familienangehörigen, die in der Ukraine vor dem 24.02.22 internationalen Schutzstatus besaßen, wird – sofern sie im Bundesgebiet aufgenommen werden möchten – vorübergehender Schutz gemäß der Richtlinie 2001/55/EG gewährt und für die Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Um dies ordnungsgemäß sicherstellen zu können, werden alle Betroffenen gebeten, sich beim zuständigen Meldeamt zu registrieren und der Ausländerbehörde eine Ablichtung der Pässe, sowie die vollständigen Kontaktdaten per E-Mail ala@kreisgg.de zukommen zu lassen. Sofern Personen im Einzelfall nicht im Besitz gültiger Pässe sind, bitte ich – soweit vorhanden – andere der Identifikation dienende Dokumente (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden etc.) mitzuschicken.
Hinsichtlich der aktuellen Versorgungsituation und/oder Unterbringung wird darum gebeten, im Zweifel Kontakt mit der Sozialen Sicherung der Kreisverwaltung https://www.kreisgg.de/soziales/soziale-hilfen/sozialhilfe-und-grundsicherung-ausserhalb-von-einrichtungen/ aufzunehmen.
Informationen und Kontaktdaten im Kreis Groß-Gerau:
Первинна інформація для осіб, вимушених покинути територію України

Екстрене сповіщення та інформування населення в округу
Гросс-Герау

Warnung und Information der Bevölkerung im Kreis Groß-Gerau