Die Gemeinde Stockstadt am Rhein hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.12.2020 den Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 21.02.2023 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den 1. Bauabschnitt des Bebauungsplans „Köllsche Gärten – Wohnen am Kühkopf“ gefasst. Im Mittelpunkt der Planung steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
- Übersichtskarte
- Anschreiben
- Bebauungsplan
- Begründung
- Umweltrelevante Stellungnahmen
- ANLAGEN
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Verkehrsuntersuchung
- Bodengutachten, 1. geotechnischer Bericht
- Bodengutachten, 2. Bericht Qualitätsmanagementplan
- Schalltechnische Untersuchung
- Gestaltungsplan
- Bekanntmachung