Brut- und Setzzeit hat begonnen – Besondere Aufsichtspflicht für Hunde
Es ist wieder soweit – der Frühling hält Einzug und damit auch die Zugvogelarten aus ihren Überwinterungsgebieten. In der kommenden Zeit werden diese Vögel ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen. Rehwild und Feldhasen haben bereits ihre Jungen zur Welt gebracht und sind ungeschützt den Gefahren der Umwelt ausgesetzt.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Stockstadt am Rhein weist daher alle Hundehalter und -führer darauf hin, dass während der Brut- und Setzzeiten ihre Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Immer häufiger werden brütende Vögel oder trächtige Tiere und die schon geborenen Jungtiere von frei laufenden Hunden gestört, beunruhigt oder verletzt. Zum Teil werden Tiere auch getötet. Insbesondere der Feldhase ist vom Aussterben bedroht und steht schon seit Jahren auf der „roten Liste“, ebenso gefährdet sind bestandsbedrohte Vogelarten.
In der Brut- und Setzzeit gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen, Äckern, Wiesen und Feldern. Die entsprechenden Regelungen gelten in der Zeit vom 1. März bis zum 31. August.
Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit sind Hunde nur so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Hunde, die sich im Freien bewegen, müssen ein Halsband tragen, an dem entweder die gültige von der Gemeinde ausgegebene Hundesteuermarke hängt oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters sowie die Telefonnummer angegeben ist. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Stockstadt am Rhein gez. -Raschel- Bürgermeister
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