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Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz – Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage der Entwürfe

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
und Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und
Wiesbaden


Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit
mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der
Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen
mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen
von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden,
aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im
Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau,
Offenbach a. M. und Wiesbaden.

Die Entwürfe des
– Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt
Landkreise

-Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt
a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden

– Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt
(https://rp-darmstadt.hessen.de/ ) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“
veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über
die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium
Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 7. August 2024 eingereicht
werden.

Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt

Darmstadt, den 24. Juni 2024
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 05.06

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