Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein
Die Gemeindevertreterin Frau Ute Schumann, Mittelweg 31 A, Stockstadt am Rhein, hat auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Stockstadt am Rhein verzichtet.
Gemäß §§ 33 Abs. 3, 34 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Ute Schumann aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein festgestellt.
Als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem Gemeindewahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschland (CDU) rückt Herr Thomas Seidel, wohnhaft Europaring 37, 64589 Stockstadt am Rhein, mit dieser Feststellung in die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein nach.
Gegen diese Feststellungen ist gemäß § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Einspruch kann jede/r wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir erheben. Er ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltende macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 48 Wahlberechtigte unterstützen.
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