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Integrationskommission

Die Integrations-Kommission berät die Organe der Gemeinde Stockstadt am Rhein in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen.  Die Kommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.

Das Gremium besteht zur Hälfte aus sachkundigen Einwohner*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (auch Deutsche, die die Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), dem Bürgermeister sowie jeweils einem Mitglied der im Gemeindeparlament vertretenen Mitgliedern der Fraktionen.

Den Vorsitz der Integrationskommission führt der Bürgermeister gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.
Voraussetzung zur Mitarbeit in der Kommission: Wer in der Kommission mitarbeiten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Stockstadt am Rhein haben – oder muss wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, der/die Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

 

Vorsitzender:
Thomas Raschel (Bürgermeister)

Co-Vorsitzende:
Marlene Hornung

Mitglieder:

Edberg, Maj-Lis
Mansour, Mohammad
Schnitzer, Daniela (SPD)
Wehner, Sonja (B90/Die Grünen)

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