Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise und Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a. M. und Wiesbaden.
Die Entwürfe des – Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
– Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main
sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/ ) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3, Lärmaktionsplanung 64278 Darmstadt
Darmstadt, den 24. Juni 2024 Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3 – 66 i 05.06
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