Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Telefon (06158) 829 – 0

Gemeinde
Stockstadt am Rhein

Ausscheiden und Nachrücken einer/s ehrenamtlichen Beigeordneten

Der ehrenamtliche Beigeordnete Klaus Unger (CDU) hat durch schriftliche Erklärung vom 07.08.2024 auf sein Ehrenamt als ehrenamtlicher Beigeordneter der Gemeinde Stockstadt am Rhein verzichtetet.

Der Wahlleiter der Gemeindevertretung, Herr Michael Barth, hat deshalb am 08.08.2024 das Ausscheiden des ehrenamtlichen Beigeordneten Herrn Klaus Unger gemäß § 55 Abs. 4 HGO i.V.m. § 34 Abs. 1 KWG festgestellt.

Der Unterzeichner des Wahlvorschlags der CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 14.08.2024 auf die Änderung der Wahlvorschlagsliste verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG stelle ich fest:

Die Gemeindevertreterin Ute Schumann(CDU), wohnhaft Mittelweg 31a, in 64589 Stockstadt am Rhein, ist in den Gemeindevorstand neu nachgerückt.

Gegen diese Feststellung kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Gemeindevertretung binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeindevertretung, Herrn Michael Barth, Kirchstraße 6, 64589 Stockstadt am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Stockstadt am Rhein, 17.09.2024

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung

der Gemeinde Stockstadt am Rhein

gez. Michel Barth

-Wahlleiter-

Previous Veränderungen in der Gemeindevertretung

Der Hessen-Finder


Wer ist, wo, wann und unter welchen Voraussetzungen zuständig.
Der Hessen-Finder ist der zentrale Zuständigkeitsfinder der hessischen Landesverwaltung

Mängelmelder


Sie haben Mängel in Ihrer Kommune entdeckt wie z.B. Schlaglöcher auf der Straße oder wilde Müllablagerung? Dann nutzen Sie den landesweiten Mängelmelder …

Nachrichten

Archivierte Ausgaben bis 31.12.2023

Stadtplan


Bundesweite interaktive Stadtpläne: Branchenbuch, Kommunal-Informationen, Routenplaner, Hotel- und Reiseinformationen zu Ihrer Region.

Infoportal