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Gemeinde
Stockstadt am Rhein

Teilbereich der Straße „An der Schloßmühle“wird temporär zur Einbahnstraße !

Baumaßnahme:

Umbau der südlichen Oberstraße, Bereich EDEKA

Änderung der Verkehrsführung:

Einbahnstraßenregelung der Verbindung des Wohngebietes „An der Schloßmühle“ zur Oberstraße

Aufgrund der Fortführung der Straßen- und Tiefbauarbeiten in einen anderen Bauabschnitt wird die jetzige Baustellenverkehrsführung umgebaut. Die jetzt aktuelle halbseitige östliche Straßensperrung mit Ampelsignalisierung rückt weiter in Richtung Ortsmitte vor.

Hierzu muss die Straßenverbindung zwischen dem Wohngebiet „An der Schloßmühle“ und der Oberstraße für die weitere Dauer der Baustelle in eine Einbahnstraße umgewandelt werden. Die Fahrtrichtung ist von der Oberstraße kommend in das Wohngebiet „An der Schloßmühle“.

Die erforderliche Einbahnstraßenregelung wird im Laufe des Montags, den 13.05.24 beginnen. Voraussichtliche Dauer bis Ende Juni 24.

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