Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Stockstadt am Rhein eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 2. Februar 2025 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS IHNE DIE BRIEFWAHLUNTERLAGEN N I C H T VOR DEM 10. Februar 2025 ZUGESTELLT WERDEN KÖNNEN!!!!
(Die Wählerinnen und Wähler müssen ja wissen, wer zur Wahl steht.
Das wird erst Ende Januar bei allen Parteien der Fall sein. „Vorher können keine Stimmzettel gedruckt werden“, teilte das Büro des Landeswahlleiters mit).
Ihr
Wahlamt der Gemeinde
Stockstadt am Rhein
Kirchstr. 6
64589 Stockstadt am Rhein
Tel. 06158-82910