Wahlscheinantrag
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
anlässlich der Landtagswahl am 08. Oktober 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Stockstadt am Rhein eingetragen sein. Darüber werden bzw. wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hier beantragen Sie einen Wahlschein
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Ihr
Wahlamt der Gemeinde
Stockstadt am Rhein
Kirchstr. 6
64589 Stockstadt am Rhein
Tel. 06158-82910
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