Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z.B.:
- Wohnbauflächen
- gemischte Bauflächen
- gewerbliche Bauflächen
- landwirtschaftliche Flächen
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.
Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten festgestellt werden.
Hier erhalten Sie Bodenrichtwerte für die gesamte Gemeinde Stockstadt am Rhein aus dem Jahr 2024. Die Pläne liegen als pdf Dokumente vor und können hier heruntergeladen werden.
Herkunft der Bodenrichtwertdaten
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16
65195 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 535 0
Fax: +49 (611) 535 5309
E-Mail:
Innerhalb des Bodenrichtwertinformationssystems (www.boris.hessen.de) ist eine Suche über Adresse oder Flur und Flurstücksnummer möglich.
Sofern Sie weitere Fragen zur Grundstückswertermittlung und zu den Leistungen des Gutachterausschusses haben, können sie sich auf der entsprechenden Internetseite www.gutachterausschuss.hessen.de informieren.
Weiterhin erhalten Sie auf der Seite www.boris.hessen.de kostenfrei die Bodenrichtwerte des gesamten Landes Hessen.