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Gemeinde
Stockstadt am Rhein

Bebauungsplan „Am Hohen Weg“ 1. Änderung

Bauleitplanung der Gemeinde Stockstadt am Rhein
Bebauungsplan „Am Hohen Weg“ 1. Änderung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein hat in ihrer Sitzung am 07.05.2019 den Aufstellungs- sowie den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Hohen Weg“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung bereits bestehender Wohngebäude durch zwei Wohneinheiten sowie der Rückbau der auf dem südlich angrenzenden Grundstück (Flur 10. Flst. Nr. 120/13) vorhandenen Lagerhalle zu Gunsten von Wohnbebauung. Im Mittelpunkt des Bebauungsplans steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht der unten abgebildeten Karte. (Anlage 1)

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 30.09.2019 – einschl. Freitag, dem 01.11.2019

in der Gemeindeverwaltung Stockstadt am Rhein, Rheinstraße 34-36, 1. Obergeschoss, Zimmer 15/16 zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Stockstadt am Rhein unter www.stockstadt.de sowie unter www.plan-es.com eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Stockstadt am Rhein

gez. Thomas Raschel

(Bürgermeister)

 
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