Jährlich findet im Saal der Altrheinhalle eine Bürgerversammlung statt, die gemäß § 8 a HGO abzuhalten ist. Zur Vorbereitung der Tagesordnung für diese Bürgerversammlung werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stockstadt am Rhein zu gegebener zeit aufgefordert Themen vorzuschlagen.