Amtliche Bekanntmachung
Sperrung in der Wingertstraße in Stockstadt am Rhein
Wegen Verlegung von Versorgungsleitungen, wird vom 08.09.2025 bis 19.09.2025 die Wingertstraße ab der Hausnummer 18 für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Die Wingertstraße ist ab dem Sperrzeitraum nur als Sackgasse bis zur Hausnummer 18 befahrbar.
Die Einbahnstraßenregelung wird von der Oberstraße bis zur Wingertstraße Hausnummer 18 aufgehoben.
Zusätzlich wird auch die Einbahnstraßenregelung von der Wingertstraße Hausnummer 18 bis zur Kreuzung Karl-Marx-Straße aufgehoben.
Wir bitten um Beachtung der aufgestellten Verkehrszeichen und um angepasste Fahrweise wird gebeten.
Der Bürgermeister der
Gemeinde Biebesheim am Rhein
für die gemeinsame Ordnungsbehörde
der Gemeinde Biebesheim am Rhein und der Gemeinde Stockstadt am Rhein
– Kommunalpolizei und Straßenverkehrsbehörde –
Rathausplatz 1
64584 Biebesheim am Rhein