Bauen und Wohnen
Bebauungspläne
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Bau- und Gewerbegrundstücke
Die Gemeinde Stockstadt am Rhein hat mit den „Köllschen Gärten“ weitere Flächen für den Wohnungsbau erschlossen. Interessenbekundungen können an das Bauamt gerichtet werden.
Für Gewerbegrundstücke hingegen sind die Kapazitäten der Gemeinde Stockstadt am Rhein derzeit ausgeschöpft.
Auskunft über Bau- und Gewerbegrundstücke erhalten Sie unter
Bauamt
Sprechzeiten:
Mo-Fr.: 8.00-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Wohnen am Kühkopf, Stockstadt entwickelt sich
Gemeinsam mit ihren Bürgern beabsichtigt die Gemeinde Stockstadt am Rhein eine Vision für ein neues Wohngebiet zu entwerfen: die „Köllschen Gärten“. Mittels eines städtebaulichen Rahmenplans (PlanES Gießen) soll dargestellt werden, was im Kontext des neuen Baugebietes, aber auch hinsichtlich der Gesamtentwicklung Stockstadts in Zukunft notwendig und machbar ist. Einen wichtigen Aspekt bildet dabei die Beteiligung der Bürger, die in die Baugebietsentwicklung integriert werden sollen.