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Gemeinde
Stockstadt am Rhein

1. Bauabschnitt des Bebauungsplans

Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frist: bis 10.09.2021 (einschließlich)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein hat in der Sitzung am 18.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für den rd. 14,5 ha umfassenden 1. Bauabschnitt des Bebauungsplans „Köllsche Gärten – Wohnen am Kühkopf“ gefasst.  Im Mittelpunkt der Planung steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Weitergehende Nutzungen wie eine Kindertagesstätte, Seniorenwohnen, Gastronomie/Café etc. sind hier ebenfalls vorgesehen.

Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

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